Die schlechte Botschaft
für Ihren Prozessgegner.

Damit auch Sie eine weiße Weste bewahren,
mache ich Ihre Probleme zu meinen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hiob vertritt Klienten aus aller Welt.
Egal wie tief Sie in Problemen stecken,
Sie können sich auf mich verlassen.

“Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!”
– Berthold Brecht

Mehr als ein Dutzend Messerstiche und kein Mordversuch!

Der türkisch stämmige Mandant versetzte seiner damaligen Ehefrau vielfache Messerstiche, weil diese sich scheiden lassen wollte.

Das Erstgericht hat die Freiheitsstrafe auf sechs Jahre festgesetzt und im Urteil argumentiert, dass der Täter unter einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung vor dem kulturellen Hintergrund gehandelt hat und erfolgte die Verurteilung wegen versuchten Totschlags.

Dieses Verfahren war Anlass, dass die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in einem Erlass festschrieb, dass die Ausländereigenschaft keine Rolle bei Affekttaten spielen dürfe.

Das Oberlandesgericht Wien hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, dies bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren.

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