Die schlechte Botschaft
für Ihren Prozessgegner.

Damit auch Sie eine weiße Weste bewahren,
mache ich Ihre Probleme zu meinen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hiob vertritt Klienten aus aller Welt.
Egal wie tief Sie in Problemen stecken,
Sie können sich auf mich verlassen.

“Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!”
– Berthold Brecht

Vertretung im Strafverfahren – Strafverteidigung

Ohne Harakiri begehen zu wollen, ist eine Vertretung im Strafverfahren durch einen versierten Strafverteidiger unerlässlich.

Ob es sich um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft handelt, um die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, Kinderpornographie, Körperverletzung oder wegen des Verdachts des Suchtmittelmißbrauchs:

Die Verteidigung unter Inanspruchnahme der Ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittel, kann Sie vor weitreichenden Folgen schützen und bewahren. Je eher Sie die professionelle Hilfe meiner Kanzlei in Anspruch nehmen, desto einfacher können wir gemeinsam lenkend in das Verfahren eingreifen und allenfalls sogar die Einstellung des Verfahrens herbeiführen.

Zögern Sie daher nicht, mit meiner Kanzlei Kontakt aufzunehmen und sich einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
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David gegen Goliath?

Ein besonderes Faible ist es für mich, Mandanten gegen offensichtlich übermächtige Gegner im Zivilverfahren zu vertreten.

Ob es sich dabei um Banken, Telekommunikationsunternehmen, wie zum Beispiel Mobiltelefonieanbieter, handelt, spielt keine Rolle. In einem kürzlich abgeführten Verfahren wegen eines Streitwertes von lediglich ca. EUR 170,00 konnte ich ein richtungsweisendes Urteil erlangen, mit welchem dem Telekommunikationsanbieter die Sittenwidrigkeit seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Augen geführt wurde und die Klage zu Gunsten meiner Mandantin kostenpflichtig abgewiesen wurde. Hier geht es nicht nur um die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen, sondern auch ums Prinzip, nämlich den Konsumenten vor rechts- oder sittenwidrigen Machenschaften zu schützen.

Lesen Sie dazu unter “Entscheidungen” im Download-Bereich das Urteil des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 28.03.2012.
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Verkehrsunfall – was tun?

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten, bei dem Sie möglicherweise am Körper verletzt wurden? Dann setzen Sie sich sobald als möglich mit meiner Kanzlei in Verbindung. Sowohl für die Geltendmachung von Reparaturkosten, als auch für die Einklagung von Schmerzengeldansprüchen, ebenso für die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen aus einem Unfall, haben Sie die richtige Wahl getroffen.

Durch die ständige Betrauung meiner Kanzlei in Verkehrrechtssachen finden Sie in meiner Kanzlei einen versierten Ansprechpartner, der Sie durch Abklärung aller möglichen Anspruchsgründe wie z.B.

- Reparaturkosten, – Schmerzengeld, – Abschleppkosten, – merkantile Wertminderung, – unfallkausale Nebenspesen und nicht zu vernachlässigen – die gesundheitlichen Spät- und Dauerfolgen,

zuverlässig durch das Verfahren führt.
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Anschrift

Lazarettgasse 29/12, 1090 Wien – Österreich
Tel.: +43/1/236 32 67
E-mail: hiob@hiob.at